Thema: Urteil zu Versandhandel/Rabatte

Am 19. Oktober hat der EuGH entschieden, das deutsche Verbot der Rx-Boni für EU-ausländische Versandapotheken zu kippen.

Was genau hat der EuGH entschieden?
Nach Auffassung des EuGH beschränkt es den freien Warenverkehr, dass EU-ausländische Versandapotheken sich bei der Lieferung rezeptpflichtiger Arzneimittel nach Deutschland an die Arzneimittelpreisverordnung halten müssen. Diese Einschränkung könne nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden. Die entsprechende Regelung verstößt daher gegen Unionsrecht. Das bedeutet, dass ausländische Versender vom deutschen Apothekenverkaufspreis abweichen dürfen, nach oben wie nach unten. Auch die Gewährung von Boni bei Bestellungen ist jetzt möglich.

Wie begründen die Richter ihre Entscheidung?
Nach Ansicht der Richter wirken sich die gesetzlich fixierten Preise in Deutschland auf Apotheken aus Mitgliedstaaten stärker aus. Damit sei es für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten schwerer, in den deutschen Markt zu kommen, als für Waren aus Deutschland. Im Falle der Apotheken stelle der Versandhandel unter Umständen sogar die einzige Möglichkeit dar, einen Zugang zum deutschen Markt zu bekommen, urteilten die Richter. Außerdem sind sie der Auffassung, dass für die Versandapotheken der Preis eine Möglichkeit ist, um überhaupt mit den Apotheken vor Ort in Wettbewerb treten zu können.

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/10/28/fragen-und-antworten-zum-eugh-urteil

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 Quelle: ‪‪Apothekerkammer Westfalen-Lippe‬‬
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